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Erstgespräch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Lanuka GbR, Hannoversche Str. 9, 29392 Wesendorf (im Folgenden „Lanuka“), für Webseiten, Webanwendungen, Software, Betreuung und Hosting.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Lanuka und ihren Kunden. Lanuka schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Lanuka ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf der Webseite, insbesondere Preise „ab“, sind kein bindendes Angebot.
  2. Lanuka erstellt nach einem Erstgespräch ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.
  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungen

  1. Die Erstellung von Webseiten, Webanwendungen und Software ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  2. Betreuung, Wartung und Hosting sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB) mit laufender Vergütung.
  3. Lanuka darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere Rechenzentren und Anbieter von Software-Komponenten. Lanuka bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.
  4. Änderungswünsche nach Vertragsschluss setzt Lanuka um, soweit sie zumutbar sind. Wirken sie sich auf Aufwand oder Termine aus, vereinbaren die Parteien die Anpassung vorher in Textform.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) und nötige Zugänge rechtzeitig und in verwendbarer Form bereit.
  2. Der Kunde versichert, dass er an den bereitgestellten Inhalten die nötigen Rechte hat, und stellt Lanuka von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen durch diese Inhalte frei.
  3. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Webseite, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und Werbeaussagen, ist der Kunde verantwortlich. Lanuka erbringt keine Rechtsberatung.
  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.

§ 5 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung meldet Lanuka die Abnahmebereitschaft. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder die Leistung produktiv nutzt, etwa die Webseite veröffentlicht.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Lanuka ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
  2. Bei Werkleistungen sind 50 % der Vergütung bei Vertragsschluss fällig, der Rest nach Abnahme, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  3. Laufende Vergütungen für Betreuung und Hosting werden monatlich im Voraus berechnet.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  5. Kosten Dritter, die der Kunde ausdrücklich beauftragt (etwa Domains, Lizenzen, Bilddatenbanken), stellt Lanuka in tatsächlicher Höhe in Rechnung, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Weitergehende Rechte, etwa ausschließliche Rechte oder die Herausgabe des Quellcodes, werden im Angebot gesondert vereinbart.
  2. Bestandteile, die Lanuka unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder in mehreren Projekten verwendet, sowie Open-Source-Komponenten bleiben unberührt; für Letztere gelten deren Lizenzen.
  3. Lanuka darf das Projekt nur mit Zustimmung des Kunden als Referenz nennen.

§ 8 Betreuung und Hosting

  1. Verträge über Betreuung und Hosting laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  2. Lanuka betreibt die Systeme mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schuldet Lanuka nicht; Wartungsarbeiten kündigt Lanuka nach Möglichkeit vorher an.
  3. Nach Vertragsende stellt Lanuka dem Kunden auf Wunsch seine Inhalte und Daten in einem üblichen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend.

§ 9 Mängel

  1. Bei Mängeln einer Werkleistung leistet Lanuka zunächst nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 10.
  3. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für Ansprüche nach § 10 Abs. 1.

§ 10 Haftung

  1. Lanuka haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lanuka nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für den Verlust von Daten haftet Lanuka nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden ebenfalls entstanden wäre, soweit nicht die Datensicherung Teil der beauftragten Leistung ist.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Verarbeitet Lanuka im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa beim Hosting oder in einer Webanwendung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  2. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von Lanuka (Wesendorf), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: Oktober 2026